USB Sticks

Glossar

Werbeartikel Steuerlich, Steuer

Wie sieht es mit der Steuer aus?

Die steuerliche Absetzbarkeit von Werbegeschenken und Giveaways ist gesetzlich ziemlich stark reglementiert.
Sicherlich können Werbegeschenke steuerlich abgesetzt werden, jedoch sind die wenigsten Firmeninhaber auf Anhieb in der Lage, das Budget für Werbeartikel in steuerlicher Hinsicht genau einzuschätzen. Der Gesetzgeber zieht nun aber einen klaren Strich bei der 35 € Marke. Mehr kann ein Unternehmer pro Jahr und Kunde nicht als Werbemittel oder Firmengeschenk steuerlich absetzen.
Die wenigsten Firmen werden nun aber ohnehin auch nur in die Nähe dieser magischen 35 € gelangen, da die meisten Werbegeschenke, Präsente, Giveaways und Werbeartikel eher in den günstigen Bereich bis etwa 5 € fallen und die teureren Präsente, wie USB-Sticks, Wanduhren und Kalender mittlerweile auch erschwinglich sind. Selbst die hochpreisigen Präsente reißen heute nicht mehr zwangsläufig ein großes Loch in die Firmenkasse und bei den meisten Werbemitteln besteht ohnehin nicht die Gefahr, dass sie die Steuermarke sprengen. Für gute Kunden sollte man das Budget eventuell manchmal ausreizen und sein Logo in Form von etwas hochwertigeren Waren verschenken. Es zahlt sich fast immer aus. Im Normalfall sind diese hochwertigen Firmengeschenke für überaus gute Geschäftspartner und ganz besondere Kunden gedacht und werden nicht gerade an Laufkundschaft auf der Straße verteilt. Die Laufkundschaft ist allerdings immer noch erfreut, mal hie und da mit einem kleinen Werbegeschenk, wie Luftballons mit Firmenlogo für die Kinder, Flaschenöffner, Mousepads, LED Schlüsselring-Leuchten, Kugelschreibern, oder anderen, ebenfalls mit einem farbigen Logo versehenen Giveaways bedacht zu werden. Es bleibt dabei, dass sich Werbegeschenke, kreativ eingesetzte Werbemittel und Werbegeschenke immer noch ausgezeichnet eignen, das eigene Firmenlogo unter die Leute zu bringen. Gleichzeitig sorgen sie für gute Stimmung und so manches Werbegeschenk sorgt auch dafür, dass Kunden regelmäßig wiederkommen. Steuerliche Absetzbarkeit hin oder her, für den Unternehmer und den Kunden bleiben Werbegeschenke und Giveaways aller Art mit einem dekorativen und auffälligen Firmenlogo ein unbestreitbarer Gewinn und dieser ist vielleicht nicht auf seine Art absetzbar, aber für jedes Unternehmen von unschätzbarem Wert.

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