1. ALLGEMEINES
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für
die gesamte Geschäftsverbindung. Der Vertragspartner erkennt
sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen
Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede abweichende
Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Der Vertragspartner
verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen.
Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere
Leistung bzw. Lieferung Vertragsinhalt.
2. ANGEBOT UND LEISTUNG BZW. LIEFERUNG
Unsere Angebote sind unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe
von Aufträgen aufzufassen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere
Auftragsbestätigung, spätestens durch unsere Ausführung
des Auftrags zustande.
Werden wir an der Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations-
oder Lieferstörung bei uns oder bei unseren Zulieferern behindert,
zum Beispiel durch Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Energiemangel,
Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Importbeschränkungen,
urheberrechtlich bedingte Lieferverbote oder sonstige von uns nicht
vertretbare Ursachen, so verlängert sich die Erfüllungsfrist
angemessen.
Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns
nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine Nachfrist
setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir
nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.
O.g. Erfüllungsverzögerungen berechtigen uns vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der vereinbarte Termin
um 6 Wochen überschritten ist. Wird uns die Vertragserfüllung
aus o.g. Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so sind
wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten.
Von der Behinderung werden wir den Besteller umgehend verständigen.
Diese Bestimmungen greifen auch dann, wenn die Behinderung oder
Unmöglichkeit während eines bereits vorliegenden Verzugs
eintritt.
Ist der Besteller aus einer früheren Lieferung in Zahlungsverzug,
so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz
eines eventuellen Schadens verpflichtet zu sein. Mehr- oder Mindermengen
von bis zu 10% sind technisch nicht immer vermeidbar und gelten daher
als vertragsgemäße Leistung ausdrücklich vereinbart. Überlieferungen
bzw. Unterlieferungen von 3% können vorkommen. Zu Teillieferungen
sind wir berechtigt.
Fehlendes Zubehör wird von uns kostenfrei ersetzt. Gehäuseänderungen
(Farbe, Form, Aufhänger) können wir nicht verhindern, da leichte
Chargenänderungen immer vorkommen. Der Umtausch von bedruckten, gelaserten
USB-Sticks wird pauschal mit 10% der Nettosumme berechnet, mindestens
aber 250,00 Euro zzgl. des Versandes an den Hersteller.
3. VERSAND VON WAREN
Transportweg und Transportmittel bestimmen wir, soweit der Besteller
keine besondere Versandart wünscht.
4. GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung, spätestens mit der
Übergabe an den Transporteur, auf den Besteller über.
Wird die Auslieferung zum Transport durch Umstände im Bereich
des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits zum Zeitpunkt
unserer Lieferbereitschaft über.
Nichterhalt einer Sendung ist uns spätestens 10 Tage nach Erhalt
der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Rücksendungen laufen auf
Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die Rücksendung nicht
aufgrund einer berechtigten Reklamation wegen Falschlieferung, Mängeln
(Fabrikations- oder Materialfehler) oder unverlangt zugesandter
Ware erfolgt.
5. PREISE UND ZAHLUNG
Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart sind, werden
wir die am Tage der Lieferung bzw. Leistungserbringung geltenden
Preise berechnen. Unsere Preise sind Tagespreise und können
jeden Tag neu kalkuliert werden. Wir behalten uns das Recht vor,
bei einer Chippreisschwankung oder Währungsschwankung von mehr
als 3% innerhalb von 5 Tagen, die Preise neu zu kalkulieren.
Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro
(EUR), die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.
Zahlungen sind in aller Regel sofort, d.h. innerhalb von 5 Werktagen
nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Wir können die Lieferung
oder Leistung aber auch von einer anderen Zahlungsvereinbarung,
z.B. Vorauszahlung, abhängig machen.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum des Zahlungseingangs
(Datum der Wertstellung) bei uns oder der Gutschrift der Zahlung
bei der von uns angegebenen Zahlstelle maßgebend. Bei Zahlungsverzug
des Bestellers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,0%
pro angefangenen Monat nach Verzugseintritt zuzüglich der Mehrwertsteuer
zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Die Geltendmachung
eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Schecks von
Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die
Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Eine Gewähr
für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest
übernehmen wir nicht. Für den Fall, dass ein Scheck
nicht termingerecht eingelöst wird oder Umstände beim
Besteller eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung
nicht mehr rechtfertigen, können wir sämtliche gegen ihn
bestehenden Forderungen, auch wenn hierfür Schecks gegeben
sind, sofort fällig stellen und auch sonstige Kreditzusagen
widerrufen.
Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen
Inkassovollmacht berechtigt.
6. EIGENTUMSVORBEHALT BEI WARENLIEFERUNG
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur
Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen
aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Hierzu gehören
auch bedingte sowie von uns in ein Kontokorrent eingestellte Forderungen.
Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter
Eigentumsvorbehalt veräußern; zu anderen Verfügungen
insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung
ist er nicht berechtigt.
Der Besteller tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für die mitveräußerte Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer berechnet haben.
Für den Fall, dass
die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent
aufgenommen werden, tritt der Besteller hiermit bereits seine Forderungen
aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab. Die Abtretung
erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware
einschließlich Mehrwertsteuer.
Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Besteller
wegen Verlustes oder Schäden an Vorbehaltsware erwirbt, werden
hiermit an uns abgetreten.
Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen
Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser
Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
Für den Fall, dass beim Besteller Umstände eintreten,
die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen,
hat der Besteller auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung
schriftlich zu benachrichtigen und zu ermächtigen, uns alle
notwendigen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und
zu übersenden.
Bei Vorliegen der in Absatz 6 Satz 3 genannten Umstände hat
uns der Besteller Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen
Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der
Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben.
Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer
Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20%, werden
wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers
freigeben.
Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware
oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen
und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten
bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie
alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen
trägt der Besteller.
7. MÄNGELHAFTUNG/FRISTEN
Die Leistung wird in der Ausführung und Beschaffenheit erbracht,
wie sie zur Zeit der Erbringung üblich ist, sofern dies unter
Berücksichtigung unserer Interessen dem Besteller zumutbar
ist.
Unsere Gewährleistungshaftung bestimmt sich, soweit im Folgenden
keine besonderen Regelungen enthalten sind, nach den gesetzlichen
Vorschriften. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn
dies schriftlich besonders vereinbart worden ist - dies gilt auch,
wenn Eigenschaften als vermutet angesehen werden können. Wir
stehen nicht dafür ein, dass unsere Leistungen Urheberrechte
Dritter nicht verletzen.
Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit
zu überprüfen. Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen,
Mengenabweichungen sowie das offensichtliche Fehlen zugesicherter
Eigenschaften hat der Besteller unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Entgegennahme der Ware schriftlich,
unter genauer Angabe der Fehler und unter Hinweis auf die Lieferscheinnummer,
anzuzeigen. Entsprechendes gilt für Mängel, die erst später
offensichtlich werden.
Die besondere Rügepflicht nach § 377/378 HGB bleibt unberührt.
Unterlässt der Besteller die von ihm geschuldete Anzeige bzw.
Rüge, sind alle Gewährleistungs- und etwaigen Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen.
Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Besteller
unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes
nicht umgehend nachkommt.
Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach unserer Wahl entweder
Ersatz liefern oder den Vertrag rückgängig machen. Entscheiden
wir uns für Ersatzlieferung und schlägt diese fehl, so
kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
Unsere Gewährleistungsfrist gegenüber Kaufleuten beträgt
- abweichend von den ab 01.01.2002 geltenden gesetzlichen Bestimmungen
- maximal 1 Jahr, d.h. für Items, die gesetzlich eine kürzere
Gewährleistungsfrist als 1 Jahr haben, gelten eben diese. Schadensersatzansprüche
des Bestellers bestehen nur nach Maßgabe des Abschnitts 8.
8. SCHADENERSATZHAFTUNG
Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf leicht fahrlässiger
Verletzung unserer vertraglichen, vorvertraglichen oder gesetzlichen
Pflichten beruhen, sind ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund
sowie auf Art und Umfang der eingetretenen Schäden ausgeschlossen.
Bei Leistung an Nichtkaufleute gilt dies nicht bei Leistungsverzug
oder Unmöglichkeit der Leistung; in diesen Fällen haften
wir der Höhe nach beschränkt auf den Betrag des Kaufpreises
ausschließlich Mehrwertsteuer, der auf den nicht oder nicht
rechtzeitig erbrachten Teil unserer Leistung entfällt.
Für Schäden, die wir grob fahrlässig herbeigeführt
haben, ist unsere Haftung bei Leistungen an Kaufleute auf den Ersatz
des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9. URHEBERRECHTE IN
DRITTSTAATEN
Wir weisen darauf hin, dass dem Export unserer Waren möglicherweise
Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten
entgegenstehen. Wir lehnen jede Haftung ab, wenn der Besteller von
den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen
wird.
10. AUSLANDSGESCHÄFTE
Die Bestimmungen der Haager Abkommen über internationale Kaufverträge
finden keine Anwendung.
11. URHEBERRECHT
Unsere Ideen und Vorschläge dürfen als unser geistiges
Eigentum ohne unsere Zustimmung anderweitig in keiner Weise verwendet
oder realisiert werden. Wir werden bei Verletzung Schadensersatzansprüche
anmelden.
12. ERFÜLLUNGSORT,
GERICHTSSTAND
Für alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung
ist Heilbronn Erfüllungsort.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird die ausschließliche
Zuständigkeit des Amtsgerichts Heilbronn vereinbart, wenn der
Besteller Kaufmann ist. Unser Recht, den Besteller, der Kaufmann
ist, an einem anderen Gerichtsstand zu verklagen, bleibt unberührt.
Auch einen Besteller, der kein Kaufmann ist, können wir vor
dem Amtsgericht Heilbronn verklagen, wenn er in der Bundesrepublik
Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder wenn er nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus diesem Gebiet verlegt, oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. LANGFRISTIGE VERTRÄGE
Bei Verträgen, deren Erfüllungszeitpunkt mindestens sechs
Monate nach Vertragsabschluss eintritt, behalten wir uns vor,
eine Preiserhöhung seitens unserer Zulieferer an den Besteller
weiterzugeben. Der Besteller ist bei einer unverhältnismäßigen
Preiserhöhung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits angefallene Kosten und Honorare werden vom Besteller getragen.
14. SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages
berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen rückwirkend
durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen
Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.