AGB
Inhaltsverzeichnis
1. ALLGEMEINES
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung.
Der Vertragspartner erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen
Geschäfte als für ihn verbindlich an.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer Zustimmung in Textform (z.B. E-Mail).
Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen.
Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Leistung bzw. Lieferung
Vertragsinhalt.
2. ANGEBOT UND LEISTUNG / LIEFERUNG
Unsere Angebote sind unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe von Aufträgen zu verstehen.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (z.B. E-Mail), spätestens
jedoch durch Ausführung des Auftrags zustande.
Werden wir an der Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei
uns oder unseren Zulieferern gehindert, verlängert sich die Erfüllungsfrist angemessen.
Dies gilt insbesondere bei Krieg, inneren Unruhen, Beschlagnahme, Energiemangel,
Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Importbeschränkungen,
urheberrechtlich bedingten Lieferverboten oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ursachen.
Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten
Erfüllungsfrist eine angemessene Nachfrist in Textform setzt und wir diese Nachfrist fruchtlos
verstreichen lassen. Der Rücktritt bedarf der Textform.
Wir sind berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der vereinbarte
Liefertermin um mehr als sechs Wochen verzögert oder die Vertragserfüllung aus den vorgenannten
Gründen ganz oder teilweise unmöglich wird.
Mehr- oder Mindermengen von bis zu 10 % sind technisch nicht immer vermeidbar und gelten daher
als vertragsgemäß. Über- oder Unterlieferungen von bis zu 3 % können vorkommen.
Teillieferungen sind zulässig.
Fehlendes Zubehör wird kostenfrei ersetzt. Änderungen an Gehäusen (z.B. Farbe, Form, Aufhänger)
sind aufgrund produktionsbedingter Chargenabweichungen möglich und stellen keinen Mangel dar.
Ist der Besteller aus einer früheren Lieferung in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines daraus entstehenden
Schadens verpflichtet zu sein.
3. VERSAND VON WAREN
Transportweg und Transportmittel bestimmen wir nach pflichtgemäßem Ermessen,
sofern der Besteller keine besondere Versandart in Textform wünscht.
Wünscht der Besteller eine besondere Versandart oder einen Expressversand,
erfolgt dies auf seine Kosten und Gefahr.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Besteller zumutbar sind.
4. GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware
geht mit Beginn der Verladung, spätestens jedoch mit Übergabe der Ware an den
Transporteur, auf den Besteller über.
Wird die Auslieferung oder der Versand durch Umstände verzögert, die im
Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, geht die Gefahr bereits mit Anzeige
der Versand- bzw. Lieferbereitschaft auf den Besteller über.
Der Nichterhalt einer Sendung ist uns spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen
nach Zugang der Rechnung in Textform anzuzeigen.
Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die Rücksendung
nicht aufgrund einer berechtigten Reklamation wegen Falschlieferung, Mängeln
(Fabrikations- oder Materialfehler) oder unverlangt zugesandter Ware erfolgt.
5. PREISE UND ZAHLUNG
Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist,
handelt es sich bei unseren Preisen um Tagespreise, die sich aufgrund von Marktveränderungen
jederzeit ändern können.
Angebote mit einer ausdrücklich angegebenen Angebotsgültigkeit (z.B. vier Wochen)
stehen unter dem Vorbehalt erheblicher Kostenänderungen, die nach Angebotsabgabe eintreten
und von uns nicht zu vertreten sind.
Insbesondere bei Chippreisschwankungen, Rohstoffpreiserhöhungen oder erheblichen
Währungsschwankungen von mehr als 3 % innerhalb von fünf Kalendertagen sind wir berechtigt,
den vereinbarten Preis entsprechend neu zu kalkulieren.
Im Falle einer Preisanpassung informieren wir den Besteller unverzüglich.
Der Besteller ist berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten,
sofern er mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist.
Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro (EUR) zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von fünf Werktagen
nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Wertstellung auf unserem Konto
maßgeblich.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,0 % pro angefangenen
Monat zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Gemäß § 286 Abs. 3 BGB gerät der Besteller spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und
Fälligkeit der Forderung in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
6. EIGENTUMSVORBEHALT BEI WARENLIEFERUNG
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Besteller. Dies gilt auch für bedingte Forderungen sowie für Forderungen, die in ein
Kontokorrent eingestellt werden.
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb
weiterzuveräußern, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt.
Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung,
ist er nicht berechtigt.
Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen,
uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe
des Rechnungswertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer.
Werden die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen,
tritt der Besteller bereits jetzt seine Forderungen aus dem Kontokorrent in Höhe des
Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer an uns ab.
Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Besteller wegen Verlustes oder Beschädigung
der Vorbehaltsware erwirbt, werden hiermit an uns abgetreten.
Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen.
Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer Zustimmung in Textform
zulässig.
Treten beim Besteller Umstände ein, die nach unserer Auffassung eine weitere Kreditgewährung
nicht mehr rechtfertigen, hat der Besteller auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung
zu benachrichtigen und uns alle zur Durchsetzung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu
erteilen sowie Unterlagen auszuhändigen.
Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an uns
abgetretenen Forderungen unverzüglich in Textform mitzuteilen und uns bei der Wahrnehmung
unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend
um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl
freigeben.
7. MÄNGELHAFTUNG / FRISTEN
Die Lieferung und Leistung erfolgen in der branchenüblichen Ausführung und Beschaffenheit
zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, soweit dies unter Berücksichtigung unserer Interessen
für den Besteller zumutbar ist.
Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn diese ausdrücklich und schriftlich
vereinbart wurden.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen oder das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften sind uns unverzüglich nach Erhalt der Ware in Textform unter genauer Angabe
des Mangels anzuzeigen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkennbar sind, sind unverzüglich
nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.
Die Rügepflichten gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
Unterbleibt eine ordnungsgemäße Mängelanzeige, sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche
wegen des Mangels ausgeschlossen.
Bei berechtigter und fristgerechter Mängelanzeige leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung verlangen
oder vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nur nach Maßgabe
von § 8 dieser AGB.
Die Gewährleistungsfrist gegenüber Kaufleuten beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang,
sofern gesetzlich keine kürzere Frist zwingend vorgesehen ist.
Für Rechtsmängel, insbesondere die Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten
Dritter, gelten die Regelungen gemäß § 11a (Markenrechte, Schutzrechte und Referenznutzung).
8. SCHADENSERSATZHAFTUNG
Schadensersatzansprüche des Bestellers sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen,
soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig
vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden,
ausgeschlossen.
Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem Verhalten,
bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
sowie bei Übernahme einer Garantie.
9. AUSLANDSGESCHÄFTE
Für Auslandsgeschäfte gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10. SCHUTZRECHTE IN DRITTSTAATEN
Wir weisen darauf hin, dass dem Export unserer Waren in Drittstaaten
möglicherweise Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Schutzrechte
Dritter entgegenstehen können, die außerhalb des Geltungsbereichs des
deutschen oder europäischen Rechts bestehen.
Eine Prüfung ausländischer Schutzrechte erfolgt durch uns nicht.
Der Besteller trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Nutzung,
Einfuhr und Verwendung der Ware im jeweiligen Bestimmungsland.
Ansprüche Dritter wegen der Verletzung ausländischer Schutzrechte
begründen keine Mängelrechte des Bestellers, sofern uns kein vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
Freistellungsansprüche gemäß § 11a (Markenrechte, Schutzrechte und
Referenznutzung) bleiben unberührt.
11. URHEBERRECHT
Unsere Ideen und Vorschläge dürfen als unser geistiges Eigentum ohne unsere Zustimmung anderweitig in keiner Weise verwendet oder realisiert werden. Wir werden bei Verletzung Schadensersatzansprüche anmelden.
11a. MARKENRECHTE, SCHUTZRECHTE UND REFERENZNUTZUNG
Der Besteller versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte zur Nutzung von Marken, Logos, Firmennamen,
Designs und sonstigen Kennzeichen verfügt, die im Rahmen des Auftrags verwendet werden sollen (insbesondere durch
Bereitstellung von Druckdaten, Freigaben oder sonstigen Vorlagen).
Der Besteller stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht
werden, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten (z.B. Anwaltskosten, Gerichtskosten), sofern die Inanspruchnahme
nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits verursacht wurde.
Wir sind berechtigt, die hergestellten Produkte sowie Abbildungen hiervon zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden
(insbesondere auf unserer Website, in Katalogen, Präsentationen und sozialen Medien), sofern der Besteller dem nicht
ausdrücklich vor Auftragserteilung schriftlich widerspricht.
Bei bekannten Marken, internationalen Konzernen oder besonders schutzwürdigen Kennzeichen kann die Referenznutzung
von einer gesonderten schriftlichen Freigabe abhängig gemacht werden.
12. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus der Geschäftsbeziehung ist Heilbronn.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist,
soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist,
das für Heilbronn zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu verklagen.
Gegenüber Bestellern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach
Vertragsschluss verlegt wurde oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
ist ebenfalls das für Heilbronn zuständige Gericht zuständig.
13. LANGFRISTIGE VERTRÄGE
Bei Verträgen, deren Erfüllung ganz oder teilweise erst mehr als sechs Monate
nach Vertragsschluss erfolgt, behalten wir uns vor, zwischenzeitlich eintretende
Preisänderungen unserer Zulieferer an den Besteller weiterzugeben.
Dies gilt insbesondere bei Erhöhungen von Material-, Rohstoff-, Energie-,
Transport- oder Lohnkosten, die nach Vertragsschluss eintreten und von uns
nicht zu vertreten sind.
Im Falle einer für den Besteller unzumutbaren oder unverhältnismäßigen
Preiserhöhung ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallene Leistungen, Kosten und
Aufwendungen sind vom Besteller zu erstatten.
14. MUSTERLIEFERUNGEN
Musterlieferungen erfolgen grundsätzlich kostenfrei und stellen unverbindliche
Leihgaben dar. Ein Anspruch auf bestimmte Muster besteht nicht.
Die zur Verfügung gestellten Muster bleiben unser Eigentum.
Wir bitten den Besteller, die Muster nach Möglichkeit und auf eigene Kosten
zurückzusenden, sofern diese nicht mehr benötigt werden.
Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht nicht.
Eine Berechnung der Muster erfolgt grundsätzlich nicht.
Bei erkennbar missbräuchlicher Inanspruchnahme von Musterlieferungen
behalten wir uns vor, künftig keine weiteren Muster mehr zur Verfügung zu stellen
oder eine Rückgabe bzw. Kostenübernahme vorab zu vereinbaren.
15. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung
als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.