AGB

1. ALLGEMEINES

Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung. Der Vertragspartner erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Leistung bzw. Lieferung Vertragsinhalt.

2. ANGEBOT UND LEISTUNG BZW. LIEFERUNG

Unsere Angebote sind unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe von Aufträgen aufzufassen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung, spätestens durch unsere Ausführung des Auftrags zustande.
Werden wir an der Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörung bei uns oder bei unseren Zulieferern behindert, zum Beispiel durch Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Importbeschränkungen, urheberrechtlich bedingte Lieferverbote oder sonstige von uns nicht vertretbare Ursachen, so verlängert sich die Erfüllungsfrist angemessen. Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.
O.g. Erfüllungsverzögerungen berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der vereinbarte Termin um 6 Wochen überschritten ist. Wird uns die Vertragserfüllung aus o.g. Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Von der Behinderung werden wir den Besteller umgehend verständigen. Diese Bestimmungen greifen auch dann, wenn die Behinderung oder Unmöglichkeit während eines bereits vorliegenden Verzugs eintritt.
Ist der Besteller aus einer früheren Lieferung in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines eventuellen Schadens verpflichtet zu sein. Mehr- oder Mindermengen von bis zu 10% sind technisch nicht immer vermeidbar und gelten daher als vertragsgemäße Leistung ausdrücklich vereinbart. Überlieferungen bzw. Unterlieferungen von 3% können vorkommen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Fehlendes Zubehör wird von uns kostenfrei ersetzt. Gehäuseänderungen (Farbe, Form, Aufhänger) können wir nicht verhindern, da leichte Chargenänderungen immer vorkommen. Der Umtausch von bedruckten, gelaserten USB-Sticks wird pauschal mit 20% der Nettosumme berechnet, mindestens aber 250,00 Euro zzgl. des Versandes an den Hersteller.

3. VERSAND VON WAREN

Transportweg und Transportmittel bestimmen wir, soweit der Besteller keine besondere Versandart wünscht.

4. GEFAHRÜBERGANG

Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung, spätestens mit der Übergabe an den Transporteur, auf den Besteller über. Wird die Auslieferung zum Transport durch Umstände im Bereich des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits zum Zeitpunkt unserer Lieferbereitschaft über. Nichterhalt einer Sendung ist uns spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Rücksendungen laufen auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die Rücksendung nicht aufgrund einer berechtigten Reklamation wegen Falschlieferung, Mängeln (Fabrikations- oder Materialfehler) oder unverlangt zugesandter Ware erfolgt.

5. PREISE UND ZAHLUNG

Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart sind, werden wir die am Tage der Lieferung bzw. Leistungserbringung geltenden Preise berechnen. Unsere Preise sind Tagespreise und können jeden Tag neu kalkuliert werden. Wir behalten uns das Recht vor, bei einer Chippreisschwankung oder Währungsschwankung von mehr als 3% innerhalb von 5 Tagen, die Preise neu zu kalkulieren.

Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro (EUR), die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Zahlungen sind in aller Regel sofort, d.h. innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Wir können die Lieferung oder Leistung aber auch von einer anderen Zahlungsvereinbarung, z.B. Vorauszahlung, abhängig machen.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum des Zahlungseingangs (Datum der Wertstellung) bei uns oder der Gutschrift der Zahlung bei der von uns angegebenen Zahlstelle maßgebend. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,0% pro angefangenen Monat nach Verzugseintritt zuzüglich der Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht. Für den Fall, dass ein Scheck nicht termingerecht eingelöst wird oder Umstände beim Besteller eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir sämtliche gegen ihn bestehenden Forderungen, auch wenn hierfür Schecks gegeben sind, sofort fällig stellen und auch sonstige Kreditzusagen widerrufen. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht berechtigt.

Gemäß § 286 Abs. 3 BGB geraten Sie spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit bzw. nach Erhalt der Ware in Verzug, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedürfte. Ab Beginn des Verzugs sind Sie zum Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens (z.B. Kosten für Mahnungen aufgrund anhaltenden Zahlungsverzugs) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet.

6. EIGENTUMSVORBEHALT BEI WARENLIEFERUNG

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Hierzu gehören auch bedingte sowie von uns in ein Kontokorrent eingestellte Forderungen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern; zu anderen Verfügungen insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung ist er nicht berechtigt.

Der Besteller tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für die mitveräußerte Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer berechnet haben.

Für den Fall, dass die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Besteller hiermit bereits seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer.
Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Besteller wegen Verlustes oder Schäden an Vorbehaltsware erwirbt, werden hiermit an uns abgetreten. Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für den Fall, dass beim Besteller Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Besteller auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen und zu ermächtigen, uns alle notwendigen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden.
Bei Vorliegen der in Absatz 6 Satz 3 genannten Umstände hat uns der Besteller Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20%, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers freigeben.
Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Besteller.

7. MÄNGELHAFTUNG/FRISTEN

Die Leistung wird in der Ausführung und Beschaffenheit erbracht, wie sie zur Zeit der Erbringung üblich ist, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen dem Besteller zumutbar ist.
Unsere Gewährleistungshaftung bestimmt sich, soweit im Folgenden keine besonderen Regelungen enthalten sind, nach den gesetzlichen Vorschriften. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn dies schriftlich besonders vereinbart worden ist - dies gilt auch, wenn Eigenschaften als vermutet angesehen werden können. Wir stehen nicht dafür ein, dass unsere Leistungen Urheberrechte Dritter nicht verletzen.
Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen sowie das offensichtliche Fehlen zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller unverzüglich schriftlich, unter genauer Angabe der Fehler und unter Hinweis auf die Lieferscheinnummer, anzuzeigen. Entsprechendes gilt für Mängel, die erst später offensichtlich werden. Die besondere Rügepflicht nach § 377/378 HGB bleibt unberührt. Unterlässt der Besteller die von ihm geschuldete Anzeige bzw. Rüge, sind alle Gewährleistungs- und etwaigen Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Besteller unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt. Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach unserer Wahl entweder Ersatz liefern oder den Vertrag rückgängig machen. Entscheiden wir uns für Ersatzlieferung und schlägt diese fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Unsere Gewährleistungsfrist gegenüber Kaufleuten beträgt - abweichend von den ab 01.01.2002 geltenden gesetzlichen Bestimmungen - maximal 1 Jahr, d.h. für Items, die gesetzlich eine kürzere Gewährleistungsfrist als 1 Jahr haben, gelten eben diese. Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen nur nach Maßgabe des Abschnitts 8.

8. SCHADENERSATZHAFTUNG

Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen, vorvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund sowie auf Art und Umfang der eingetretenen Schäden ausgeschlossen. Bei Leistung an Nichtkaufleute gilt dies nicht bei Leistungsverzug oder Unmöglichkeit der Leistung; in diesen Fällen haften wir der Höhe nach beschränkt auf den Betrag des Kaufpreises ausschließlich Mehrwertsteuer, der auf den nicht oder nicht rechtzeitig erbrachten Teil unserer Leistung entfällt.
Für Schäden, die wir grob fahrlässig herbeigeführt haben, ist unsere Haftung bei Leistungen an Kaufleute auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.

9. URHEBERRECHTE IN DRITTSTAATEN

Wir weisen darauf hin, dass dem Export unserer Waren möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Wir lehnen jede Haftung ab, wenn der Besteller von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.

10. AUSLANDSGESCHÄFTE

Die Bestimmungen der Haager Abkommen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung.

11. URHEBERRECHT

Unsere Ideen und Vorschläge dürfen als unser geistiges Eigentum ohne unsere Zustimmung anderweitig in keiner Weise verwendet oder realisiert werden. Wir werden bei Verletzung Schadensersatzansprüche anmelden.

12. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Für alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung ist Heilbronn Erfüllungsort. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Heilbronn vereinbart, wenn der Besteller Kaufmann ist. Unser Recht, den Besteller, der Kaufmann ist, an einem anderen Gerichtsstand zu verklagen, bleibt unberührt. Auch einen Besteller, der kein Kaufmann ist, können wir vor dem Amtsgericht Heilbronn verklagen, wenn er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder wenn er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus diesem Gebiet verlegt, oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13. LANGFRISTIGE VERTRÄGE

Bei Verträgen, deren Erfüllungszeitpunkt mindestens sechs Monate nach Vertragsabschluss eintritt, behalten wir uns vor, eine Preiserhöhung seitens unserer Zulieferer an den Besteller weiterzugeben. Der Besteller ist bei einer unverhältnismäßigen Preiserhöhung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits angefallene Kosten und Honorare werden vom Besteller getragen.

14. MUSTERLIEFERUNGEN

Bis zu fünf Muster werden kostenfrei für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen an Sie versendet. Danach gehen diese gegen eine Gebühr von 29,00 Euro automatisch in Ihren Eigentum über. Sie erhalten dafür eine Rechnung. Musterrücksendungen müssen frei Haus zurück geliefert werden.

15. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen rückwirkend durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.