AGB

Inhaltsverzeichnis

1. ALLGEMEINES

Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung. Der Vertragspartner erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer Zustimmung in Textform (z.B. E-Mail). Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Leistung bzw. Lieferung Vertragsinhalt.

2. ANGEBOT UND LEISTUNG / LIEFERUNG

Unsere Angebote sind unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe von Aufträgen zu verstehen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (z.B. E-Mail), spätestens jedoch durch Ausführung des Auftrags zustande.

Werden wir an der Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Zulieferern gehindert, verlängert sich die Erfüllungsfrist angemessen. Dies gilt insbesondere bei Krieg, inneren Unruhen, Beschlagnahme, Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Importbeschränkungen, urheberrechtlich bedingten Lieferverboten oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ursachen.

Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Erfüllungsfrist eine angemessene Nachfrist in Textform setzt und wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen. Der Rücktritt bedarf der Textform.

Wir sind berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der vereinbarte Liefertermin um mehr als sechs Wochen verzögert oder die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich wird.

Mehr- oder Mindermengen von bis zu 10 % sind technisch nicht immer vermeidbar und gelten daher als vertragsgemäß. Über- oder Unterlieferungen von bis zu 3 % können vorkommen. Teillieferungen sind zulässig.

Fehlendes Zubehör wird kostenfrei ersetzt. Änderungen an Gehäusen (z.B. Farbe, Form, Aufhänger) sind aufgrund produktionsbedingter Chargenabweichungen möglich und stellen keinen Mangel dar.

Ist der Besteller aus einer früheren Lieferung in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines daraus entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

3. VERSAND VON WAREN

Transportweg und Transportmittel bestimmen wir nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern der Besteller keine besondere Versandart in Textform wünscht.

Wünscht der Besteller eine besondere Versandart oder einen Expressversand, erfolgt dies auf seine Kosten und Gefahr.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Besteller zumutbar sind.

4. GEFAHRÜBERGANG

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Beginn der Verladung, spätestens jedoch mit Übergabe der Ware an den Transporteur, auf den Besteller über.

Wird die Auslieferung oder der Versand durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versand- bzw. Lieferbereitschaft auf den Besteller über.

Der Nichterhalt einer Sendung ist uns spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung in Textform anzuzeigen.

Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die Rücksendung nicht aufgrund einer berechtigten Reklamation wegen Falschlieferung, Mängeln (Fabrikations- oder Materialfehler) oder unverlangt zugesandter Ware erfolgt.

5. PREISE UND ZAHLUNG

Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, handelt es sich bei unseren Preisen um Tagespreise, die sich aufgrund von Marktveränderungen jederzeit ändern können.

Angebote mit einer ausdrücklich angegebenen Angebotsgültigkeit (z.B. vier Wochen) stehen unter dem Vorbehalt erheblicher Kostenänderungen, die nach Angebotsabgabe eintreten und von uns nicht zu vertreten sind.

Insbesondere bei Chippreisschwankungen, Rohstoffpreiserhöhungen oder erheblichen Währungsschwankungen von mehr als 3 % innerhalb von fünf Kalendertagen sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend neu zu kalkulieren.

Im Falle einer Preisanpassung informieren wir den Besteller unverzüglich. Der Besteller ist berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern er mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist.

Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Wertstellung auf unserem Konto maßgeblich.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,0 % pro angefangenen Monat zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Gemäß § 286 Abs. 3 BGB gerät der Besteller spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit der Forderung in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.

6. EIGENTUMSVORBEHALT BEI WARENLIEFERUNG

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Dies gilt auch für bedingte Forderungen sowie für Forderungen, die in ein Kontokorrent eingestellt werden.

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung, ist er nicht berechtigt.

Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer.

Werden die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, tritt der Besteller bereits jetzt seine Forderungen aus dem Kontokorrent in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer an uns ab.

Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Besteller wegen Verlustes oder Beschädigung der Vorbehaltsware erwirbt, werden hiermit an uns abgetreten.

Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer Zustimmung in Textform zulässig.

Treten beim Besteller Umstände ein, die nach unserer Auffassung eine weitere Kreditgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Besteller auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen und uns alle zur Durchsetzung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Unterlagen auszuhändigen.

Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen unverzüglich in Textform mitzuteilen und uns bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen.

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7. MÄNGELHAFTUNG / FRISTEN

Die Lieferung und Leistung erfolgen in der branchenüblichen Ausführung und Beschaffenheit zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, soweit dies unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Besteller zumutbar ist.

Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind uns unverzüglich nach Erhalt der Ware in Textform unter genauer Angabe des Mangels anzuzeigen.

Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkennbar sind, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.

Die Rügepflichten gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Mängelanzeige, sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen des Mangels ausgeschlossen.

Bei berechtigter und fristgerechter Mängelanzeige leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nur nach Maßgabe von § 8 dieser AGB.

Die Gewährleistungsfrist gegenüber Kaufleuten beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, sofern gesetzlich keine kürzere Frist zwingend vorgesehen ist.

Für Rechtsmängel, insbesondere die Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten Dritter, gelten die Regelungen gemäß § 11a (Markenrechte, Schutzrechte und Referenznutzung).

8. SCHADENSERSATZHAFTUNG

Schadensersatzansprüche des Bestellers sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ausgeschlossen.

Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem Verhalten, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.

9. AUSLANDSGESCHÄFTE

Für Auslandsgeschäfte gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10. SCHUTZRECHTE IN DRITTSTAATEN

Wir weisen darauf hin, dass dem Export unserer Waren in Drittstaaten möglicherweise Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter entgegenstehen können, die außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen oder europäischen Rechts bestehen.

Eine Prüfung ausländischer Schutzrechte erfolgt durch uns nicht. Der Besteller trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Nutzung, Einfuhr und Verwendung der Ware im jeweiligen Bestimmungsland.

Ansprüche Dritter wegen der Verletzung ausländischer Schutzrechte begründen keine Mängelrechte des Bestellers, sofern uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

Freistellungsansprüche gemäß § 11a (Markenrechte, Schutzrechte und Referenznutzung) bleiben unberührt.

11. URHEBERRECHT

Unsere Ideen und Vorschläge dürfen als unser geistiges Eigentum ohne unsere Zustimmung anderweitig in keiner Weise verwendet oder realisiert werden. Wir werden bei Verletzung Schadensersatzansprüche anmelden.

11a. MARKENRECHTE, SCHUTZRECHTE UND REFERENZNUTZUNG

Der Besteller versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte zur Nutzung von Marken, Logos, Firmennamen, Designs und sonstigen Kennzeichen verfügt, die im Rahmen des Auftrags verwendet werden sollen (insbesondere durch Bereitstellung von Druckdaten, Freigaben oder sonstigen Vorlagen).

Der Besteller stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten (z.B. Anwaltskosten, Gerichtskosten), sofern die Inanspruchnahme nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits verursacht wurde.

Wir sind berechtigt, die hergestellten Produkte sowie Abbildungen hiervon zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden (insbesondere auf unserer Website, in Katalogen, Präsentationen und sozialen Medien), sofern der Besteller dem nicht ausdrücklich vor Auftragserteilung schriftlich widerspricht.

Bei bekannten Marken, internationalen Konzernen oder besonders schutzwürdigen Kennzeichen kann die Referenznutzung von einer gesonderten schriftlichen Freigabe abhängig gemacht werden.

12. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus der Geschäftsbeziehung ist Heilbronn.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, das für Heilbronn zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Gegenüber Bestellern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsschluss verlegt wurde oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ebenfalls das für Heilbronn zuständige Gericht zuständig.

13. LANGFRISTIGE VERTRÄGE

Bei Verträgen, deren Erfüllung ganz oder teilweise erst mehr als sechs Monate nach Vertragsschluss erfolgt, behalten wir uns vor, zwischenzeitlich eintretende Preisänderungen unserer Zulieferer an den Besteller weiterzugeben.

Dies gilt insbesondere bei Erhöhungen von Material-, Rohstoff-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten, die nach Vertragsschluss eintreten und von uns nicht zu vertreten sind.

Im Falle einer für den Besteller unzumutbaren oder unverhältnismäßigen Preiserhöhung ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bereits bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallene Leistungen, Kosten und Aufwendungen sind vom Besteller zu erstatten.

14. MUSTERLIEFERUNGEN

Musterlieferungen erfolgen grundsätzlich kostenfrei und stellen unverbindliche Leihgaben dar. Ein Anspruch auf bestimmte Muster besteht nicht.

Die zur Verfügung gestellten Muster bleiben unser Eigentum. Wir bitten den Besteller, die Muster nach Möglichkeit und auf eigene Kosten zurückzusenden, sofern diese nicht mehr benötigt werden.

Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht nicht. Eine Berechnung der Muster erfolgt grundsätzlich nicht.

Bei erkennbar missbräuchlicher Inanspruchnahme von Musterlieferungen behalten wir uns vor, künftig keine weiteren Muster mehr zur Verfügung zu stellen oder eine Rückgabe bzw. Kostenübernahme vorab zu vereinbaren.

15. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.